Wahlbetrug liegt in der Luft

Es bedurfte eines massiven Aufschreis der internationalen Presse, der bis zum Jahr 2013 erfolgreichsten Online-Petition, prominenter Unterstützung sowie eines Regierungswechsels, bis die rot-rot-grüne Koalition im Dezember 2016 den Berlinerinnen und Berlinern endlich versprach, die weitere Zerstörung der East Side Gallery abzuwenden. Für diesen Erfolg hatten sich unter anderem Rockstar Roger Waters (Pink Floyd), Ex-DDR-Abrüstungsminister Rainer Eppelmann (CDU), Sänger Bela B., Schauspieler Ben Becker und nicht zuletzt Baywatch-Star David Hasselhoff medienwirksam eingesetzt. Aber nicht einmal ein Jahr später wollen sich, wie es den Anschein hat, nur noch die Kreuzberger GRÜNEN an das einstige Wahlversprechen erinnern.

„Die Koalition setzt sich […] für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein“,

heißt es auf Seite 38 des rot-rot-grünen Koalitionsvertrags,  den unter anderem der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie Kultursenator Dr. Klaus Lederer (Die Linke) am 8. Dezember 2016 eigenhändig unterschrieben haben.

Erinnern wollen sie sich an dieses Versprechen aber offensichtlich nicht mehr so recht. Unlängst tat sich selbt die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg schwer,  aktuelle Informationen zum Sachstand des Bauprojekts sowie zum Stand der Einlösung durch die Senatsverwaltung zu erhalten. Schnell war von neuen Mauscheleien im Spreeraum die Rede. Und es bedurfte einer  schriftlichen Anfrage von Daniel Wesener (Bündnis 90 | Die Grünen) im Abgeordnetenhaus, um überhaupt konkrete Auskünfte zu erhalten:

Mit Hinweis auf die am 14.02.2014 durch den Berliner Senat angeblich rechtmäßig erteilte Baugenehmigung, die im Sommer 2016 — wie selbstverständlich — bis Anfang 2018 verlängert worden war, sowie angeblich drohende Schadensersatzansprüche des Investors, lässt Senatsbaudirektorin Regula Lüscher die Berlinerinnen und Berliner zum zentralen East-Side-Gallery-Wahlversprechen der rot-rot-grünen Koalition lapidar wissen:

„Eventuelle Ausgleichsgrundstücke sind dem Senat nicht bekannt“.

Fast scheint es, als solle der Ball künstlich flach gehalten werden.

Erinnern wir uns: Bereits Ende August 2013 hatte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ mittels einer kritischen Analyse nachgewiesen, dass die Genehmigung der geplanten Bebauung des ehemaligen Todesstreifens entlang der East Side Gallery empfindlich in den Wirkbereich des Denkmals „East Side Gallery“ eingreift und daher eigentlich nach Berliner Denkmalschutzgesetz strikt verboten ist.

Konsequent hat das Bündnis „East Side Gallery retten!“ in Gegenwart der Presse das drohende „Schaffen geltenden Unrechts“ durch ein Festhalten des Senats an den rechtswidrig zustandegekommenen Baugenehmigungen dem damaligen Stadtentwicklungssenator und heutigen Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller (SPD) Anfang September 2013 auch schriftlich angezeigt.

Vor diesem Hintergrund erscheint es wie eine Farce, wenn die Spitzenbeamtin des damaligen Stadtentwicklungssenators Michael Müller (SPD) heute erklärt, bei der am 14.2.2014 ergangenen Baugenehmigung handle es sich um eine „rechtmäßig“ ergange Baugenehmigung. Vielmehr brechen der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sowie seine Spitzenbeamtin einmal mehr wissentlich geltendes Berliner Denkmalschutzrecht, um den Investoren vermeintliche „Investitionssicherheit“ zu garantieren, d.h. im Klartext, um diesen erlauchten Kreis finanziell zu begünstigen. Ein erneuter Rechtsbruch, der auch den Investoren nicht entgangen sein dürfte, da die Presse seinerzeit ausführlich über das Geschehen berichtete.

Wie skrupellos und selbstherrlich das Gespann Müller/ Lüscher dabei agiert, belegt der Umstand, wie mit der Anzeige vom 2. September 2013 bis heute verfahren wird. Weder hat das Bündnis „East Side Gallery retten!“ je eine Antwort auf seine quittierte Anzeige erhalten, noch wurde jemals auch nur ein Aktenzeichen vergeben. Der systematische Rechtsbruch wird umfassend totgeschwiegen. Und das, obwohl die Anzeige seinerzeit nachrichtlich auch dem damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, der Obersten Bauaufsicht, der Bauaufsicht, der Obersten Denkmalschutzbehörde, dem Landesdenkmalamt Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin zugestellt wurde.

Erinnern sollten sich die Verantwortlichen auch an den erfolgreichen Bürgerentscheid „Spreeufer für Alle!“ aus dem Jahr 2008. Damals sprachen sich 87% der Wählerinnen und Wähler für einen freien Uferstreifen von 50 m, sowie den Verzicht auf eine Hochhausbebauung und auf eine neue Autobrücke über die Spree aus. Während die Kreisverbände von SPD und Grünen im Anschluss forderten, den Bürgerwillen so schnell wie möglich umzusetzen, sicherte die damalige Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer den Investoren ebenfalls Planungssicherheit zu. Pikant: Die Senatsbaudirektorin Regula Lüscher wurde von der damaligen Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) eingestellt.

Vielleicht sollten sich die Wählerinnen und Wähler auch daran erinnern, wie sich Sozial-„Demokrat“ Michael Müller (SPD) zur Stellung der Bezirke und Bürgerinitiativen in einer Demokratie eingelassen hat, und wie er und Frau Lüscher sich mit Blick auf die Volksentscheide zum Tempelhofer Feld und Flughafen Tegel positionieren. Bürger*innenwille und Bürger*innenentscheide scheinen bei beiden nicht sonderlich hoch im Kurs zu stehen:

Wahlbetrug liegt in der Luft …

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Living Levels: Bündnis zeigt Verstoß gegen § 10 Denkmalschutzgesetz Berlin sowie Substanzschäden an

Am 2.9.2013 zeigte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ offiziell dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, der Obersten Bauaufsicht, der Bauaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg, der Obersten Denkmalschutzbehörde, dem Landesdenkmalamt Berlin, dem Denkmalschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg sowie der Staatsanwaltschaft Berlin an, dass der Bebauungsplan V 75 (East Side Gallery) sowie die dem Investor Mail Uwe Hinkel („Living Levels“) erteilte Baugenehmigung gegen das Berliner Denkmalschutzgesetz verstoßen.

Dieser Verstoß beruht auf einer Missachtung des in § 10 DSchG Bln festgeschriebenen absoluten Genehmigungsverbots durch die Bezirks- sowie Senatsverwaltung.

Im Rahmen dieser Anzeige informierte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ die Adressaten zudem über die entlang der East Side Gallery dokumentierten Substanzverletzungen.

Text und Anlagen der Anzeige vom 2.9.2013 (PDF/JPG)