Am 2.9.2013 zeigte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ offiziell dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, der Obersten Bauaufsicht, der Bauaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg, der Obersten Denkmalschutzbehörde, dem Landesdenkmalamt Berlin, dem Denkmalschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg sowie der Staatsanwaltschaft Berlin an, dass der Bebauungsplan V 75 (East Side Gallery) sowie die dem Investor Mail Uwe Hinkel („Living Levels“) erteilte Baugenehmigung gegen das Berliner Denkmalschutzgesetz verstoßen.
Dieser Verstoß beruht auf einer Missachtung des in § 10 DSchG Bln festgeschriebenen absoluten Genehmigungsverbots durch die Bezirks- sowie Senatsverwaltung.
Im Rahmen dieser Anzeige informierte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ die Adressaten zudem über die entlang der East Side Gallery dokumentierten Substanzverletzungen.