Living Levels: Bündnis zeigt Verstoß gegen § 10 Denkmalschutzgesetz Berlin sowie Substanzschäden an

Am 2.9.2013 zeigte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ offiziell dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, der Obersten Bauaufsicht, der Bauaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg, der Obersten Denkmalschutzbehörde, dem Landesdenkmalamt Berlin, dem Denkmalschutzamt Friedrichshain-Kreuzberg sowie der Staatsanwaltschaft Berlin an, dass der Bebauungsplan V 75 (East Side Gallery) sowie die dem Investor Mail Uwe Hinkel („Living Levels“) erteilte Baugenehmigung gegen das Berliner Denkmalschutzgesetz verstoßen.

Dieser Verstoß beruht auf einer Missachtung des in § 10 DSchG Bln festgeschriebenen absoluten Genehmigungsverbots durch die Bezirks- sowie Senatsverwaltung.

Im Rahmen dieser Anzeige informierte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ die Adressaten zudem über die entlang der East Side Gallery dokumentierten Substanzverletzungen.

Text und Anlagen der Anzeige vom 2.9.2013 (PDF/JPG)

Bündnis dokumentiert entlang der Baustelle „Living Levels“ (Mühlenstraße 60) Schäden an der East Side Gallery

Seit dem 22. April 2013 dokumentiert das Bündnis „East Side Gallery retten!“ fortschreitende Schäden entlang der Baustelle „Living Levels“ des umstrittenen Investors Maik Uwe Hinkel:

Unter anderem sind im Zeitraum der Fundamentarbeiten Bodensetzungen aufgetreten. In deren Folge bildeten sich Risse aus und einzelne Mauersegmente neigten sich. Teilweise konnte mit bloßen Händen unter das Fundament des einstigen Teilstücks der Berliner Mauer gegriffen werden.

 

Fotos (Schadensdokumentation)