Der Protest

Worum geht es bei unserem Protest?

Teile der weltberühmten „East Side Gallery“ werden seit März 2013 einem Luxuswohnturm und einem Hotelkomplex sowie dem Spekulationswahn der beiden Investoren Maik Uwe Hinkel und Alon Mekel geopfert. Dabei verletzen der Berliner Senat sowie der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wissentlich Berliner Denkmalschutzrecht —  handeln materiell rechtswidrig.

Bereits im August 2013 hatte das Bündnis ‚East Side Gallery retten!‘ mit einer Kritischen Analyse nachgewiesen, dass jedwede Bebauung des ehemaligen Todesstreifens hinter der East Side Gallery nach Berliner Denkmalschutzrecht (§ 10 DSchG Bln) strikt verboten ist, weil eine Bebauung des ehemaligen Todesstreifens in gesetzlich verbotener Weise derart in den Wirkbereich des Denkmals East Side Gallery eingreift, dass das Denkmal faktisch zerstört wird. Sowohl der aufgestellte Bebauungsplan V-74 als auch die erteilten Baugenehmigungen verletzen bestehendes Berliner Denkmalschutzrecht.

Gleichwohl können sich die beiden Bauherren an der East Side Gallery, Dank der an Beihilfe erinnernden Unterstützung des Berliner Senats, auf die Bestandskraft der ihnen zu Unrecht erteilten Baugenehmigungen berufen und auf dem ehemaligen Todesstreifen hinter der East Side Gallery bauen.

Obwohl das Bündnis ‚East Side Gallery retten!‘ diesen Rechtsbruch bereits im September 2013 sämtlichen Denkmalschutzbehörden auf Bezirks- wie auf Senatsebene schriftlich ‚angezeigt‘ hat, bleiben sämtliche Behörden bis heute untätig. Bis heute verweigern sie dem Bündnis sogar die Vergabe eines Aktenzeichens, um nicht tätig werden zu müssen.

Seit März 2013 werden unter bewusster Irreführung der Öffentlichkeit (z.B. Wowereit-„Kompromiss“ zum Schutz der East Side Gallery) Stück für Stück Teile der „East Side Gallery“ eingerissen und sogar Autobrücken über die Spree projektiert, die der Öffentlichkeit fälschlich als Fahrrad- bzw. Fußgängerbrücken vermittelt werden.

Traurig, aber wahr: Die East Side Gallery ist nur durch Protest zu schützen!

East Side Gallery vor der Bebauung

Die East Side Gallery vor der Bebauung: Der „freie Blick“ in den „Geteilten Himmel“ macht sie als einstige Grenze erfahrbar.

East Side Gallery nach der Bebauung

Die East Side Gallery nach der Bebauung: Sie ist zu einer Art „Gartenzaun“ der Luxusbebauung verkommen.

Und es kam schlimmer: Where is the East Side Gallery?

Und es kam schlimmer:  Where is the East Side Gallery?

Ein Denkmal von der Bedeutung der „East Side Gallery“ darf nicht der Gewinnsucht einzelner Spekulanten sowie der Ignoranz der Verwaltung geopfert werden! Hierfür streiten wir.

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