Rote Karte für Baustadtrat Panhoff

Direkt neben der East Side Gallery, auf dem ehemaligen YAAM-Gelände soll ein 12-stöckiger Riesenwürfel gebaut werden. Bei der Planung scheint nicht alles korrekt gelaufen zu sein. Deshalb stand die „Missbilligung der Amtsführung von Bezirksbaustadtrat Hans Panhoff“ auf der Tagesordnung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (Mittwoch, 16. Dezember 2015).

Dort wurde beschlossen, die Angelegenheit an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten zu überweisen. Mit knapper Mehrheit hat der Stadtplanungsausschuss am 3. Februar 2016 diesen Missbilligungsantrag der Piratenfraktion gegen die Amtsführung von Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt. Dafür stimmten sieben Ausschussmitglieder, neben den Piraten auch SPD und Linke. Die sechs Vertreter der Grünen votierten dagegen. Außerdem gab es eine Enthaltung von der CDU.

Über den Missbilligungsantrag wird auf der kommenden öffentlichen BVV-Sitzung am 24. Februar 2016 entschieden. Zeit: 17:30, Raum: BVV-Saal, Ort: Yorckstr. 4-11

Die Sitzung ist öffentlich. Kommt also gern hin …

Geld für weitere ESG-Sanierung bewilligt

Wie der Tagesspiegel in seiner Ausgabe vom 19.01.2015 unter der Überschrift „Haushälter geben Geld für Sanierung“ berichtet, haben die Mitglieder im Haushaltsausschuss des Bundestages, Rüdiger Kruse (CDU) und Johannes Kahrs (SPD), dem Senat empfohlen, einen entsprechenden Antrag auf Förderung aus einem entsprechenden Sonderprogramm des Bundes zu stellen.

Das Hotel an der East Side Gallery soll kommen !

Wie das Bündnis „East Side Gallery retten!“ aus gut informierten Kreisen der Senatskanzei erfahren hat, kommt der 120 Meter lange und nunmehr 9 Stockwerke (vor dem Wowereit-Kompromiss: 7 Stockwerke) hohe Hotelkomplex „Waterfront Living“ des Investors Alon Mekel „auf jeden Fall“.

Erneuter Rechtsbruch durch den Senat.

Dies bedeutet eine erneute Missachtung des denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverbots des §10 Denkmalschutzgesetz Berlin durch den Berliner Senat. Bereits im September 2013 hatte das Bündnis „East Side Gallery retten!“ mit einer kritischen Analyse nachgewiesen, dass eine „Verbauung“ des freien Blicks in den „Geteilten Himmel“ über der East Side Gallery derart in den Wirkraum des Denkmals „East Side Gallery“ eingreift, dass sämtliche Bauvorhaben auf dem ehemaligen Todesstreifen eigentlich nicht genehmigungsfähig und daher nach Berliner Denkmalschutzrecht verboten sind.

Was tut der Bezirk?

Aus gut informierten Kreisen der Bezirksverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg verlautete, dass der Berliner Senat inzwischen die gesamte Entscheidungskompetenz an sich gezogen habe. Bislang hatte sich der Bezirk geweigert, dem Investor eine über Bezirksgrund zu führende Feuerwehrzufahrt zu gestatten. Im Ergebnis scheiterte eine Baugenehmigung für das Hotel daher an einer entsprechenden Zustimmung des Bezirks, die aus Brandschutzgründen erforderliche Feuerwehrzufahrt über Bezirksgrund zu führen. Diese fehlende Zustimmung wird nunmehr durch den Senat ersetzt – der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg de facto enteignet.

Welche Gemälde kommen weg?

Wie verlautete, geht die Senatsverwaltung nach wie vor davon aus, dass es lediglich zu einer weiteren Öffnung der East Side Gallery auf etwa 6 Metern zwischen den beiden Bauprojekten „Living Levels“ (Luxuswohnturm) und „Waterfront Living“ (Hotel) kommen wird – also ein bis zwei Kunstwerke betroffen sein werden. Eine vom Bündnis „East Side Gallery retten!“ eingeforderte offizielle Stellungnahme der Oberen Denkmalschutzbehörde steht inzwischen seid drei Monaten aus. Es bleibt zu hoffen, dass eine ebenfalls vom Bündnis angeregte Anfrage im Abgeordnetenhaus über die Fraktion der  GRÜNEN  baldige Klärung bringt.

Einschätzung des Bündnisses „East Side Gallery retten!“

Das Bündnis „East Side Gallery retten!“ steht entgegen diesen Verlautbarungen weiterhin zu den Ergebnissen seiner Recherche, dass die East Side Gallery an zwei weiteren Stellen eingerissen wird und bis zu 9 Kunstwerke betroffen sein werden. Diese Befürchtungen sind im aktuellen Flyer nachzulesen.